Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie ? upB-FöR)
Land
Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) für Hilfesuchende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Errichtung Ihrer neuen upB ist im Versorgungsgebiet einer Klinik für Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayern noch keine weitere upB ansässig. Sie oder mindestens eine der für Sie ehrenamtlich tätigen Personen sind Mitglied in einem der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger (vor allem der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BayPE) und der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. ? LApK). Sie verpflichten sich, die für Sie ehrenamtlich tätigen Personen für die Arbeit in Ihrer upB weiterzubilden, eine Rückmeldung nach Eingang einer Anfrage eines Hilfesuchenden innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten und das dazu nötige ehrenamtliche Personal einzusetzen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.