Fördermelder

ESF -Bundesprogramm ? ?Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern? ( ESF -Sozialpartnerrichtlinie)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie das Weiterbildungsangebot in Ihrem Unternehmen ausbauen und damit die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern oder auch Fachkräfte sichern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Sie entwickeln und erproben die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen und berücksichtigen die Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten. Sie verfolgen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz bei der Projektplanung, -umsetzung und dem Transfer der Projektergebnisse. Sie binden relevante Sozialpartner oder Betriebsparteien in der Projektumsetzung ein. Im Handlungsfeld ?Weiterbildung im Wandel fördern? müssen Sie als begünstigtes Unternehmen unter einen Qualifizierungstarifvertrag oder eine regionale oder branchenbezogene Sozialpartnervereinbarung fallen. Sie formulieren für das Projekt überprüfbare Ziele und benennen Verfahren, wie Sie diese Ziele erreichen werden. Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, reine Forschungsvorhaben, Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.