ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung ? Mobilitätsberatungsstellen
Land
Hessen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Beratung sind junge Auszubildende, junge Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe in Hessen. Als Beratungsstelle müssen Sie folgende Aufgaben übernehmen: Beratung zu allen Themen, Programme und Fördermöglichkeiten im Zusammenhang berufsbezogener Auslandsaufenthalte, Unterstützung bei der Suche nach Betrieben im Ausland, Hilfestellung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandspraktika, Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Auslandspraktika, zusätzliche Koordinationsaufgaben (zum Beispiel Durchführung von Steuerkreissitzungen). Die von Ihnen eingesetzten Beratungskräfte müssen über folgende Qualifikationen verfügen: Berufserfahrung in betrieblicher Ausbildung, Weiterbildung oder Bildungsberatung, Kenntnisse in Beratungsmethoden und betrieblichen Abläufen, sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen. Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium anerkannten personenbezogenen Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts verpflichtend ist, wenn nicht bereits eine Beratungszertifizierung vorliegt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.