ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021?2027
Land
Sachsen · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger der Arbeitsförderung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Gefangene im sächsischen Justizvollzug. Sie führen die Maßnahmen normalerweise in den Justizvollzugsanstalten durch. Sie können Entlassene bis zu 6 Monate nachbetreuen. Ihr Qualifizierungsvorhaben soll zu einem anerkannten Berufsabschluss führen und möglichst in modularer Form durchgeführt werden. Je nach Berufsbild sollen Sie umweltrelevante Wissensinhalte im Rahmen der Ausbildung sowie Kenntnisse zu ökologischen Zusammenhängen vermitteln. Die Laufzeit Ihrer Maßnahme beträgt normalerweise 12 bis 36 Monate. Pro Vorhaben können in der Regel acht bis 20 Personen teilnehmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.