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Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen. Ihr Vorhaben richtet sich an äußerst schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose im Alter von über 21 bis unter 58 Jahren, die mit den bisher zur Verfügung stehenden Maßnahmen bislang nicht erfolgreich erreicht werden konnten und bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nur langfristig ? voraussichtlich nicht in den nächsten 24 Monaten ? zu erwarten ist. Der Bedarf und die Zusätzlichkeit Ihrer Maßnahmen muss gegeben sein. Sie müssen die Gestaltung Ihrer Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abstimmen. Sie beziehen bestehende regionale Netzwerke und Beratungsangebote in das Vorhaben ein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.