ESF+ Programm PUSCH (Praxis und Schule)
Land
Hessen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie schulische Maßnahmen zur Unterstützung und Berufsvorbereitung von leistungsschwachen Jugendlichen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (freie Träger), die auf dem Gebiet der Berufsorientierung tätig sind und die sozialpädagogischen Fachkräfte beschäftigten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Vorhabens sind Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen, Jugendliche mit Förderbedarf im Zuge der Inklusion, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache nach Teilnahme am Unterricht in einer Intensivklasse. Die Jugendlichen müssen ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und die ihnen gebotene Chance nutzen wollen. Sie dürfen bei Eintritt in die Maßnahme noch nicht 18 Jahre alt sein. PUSCH-Klassen oder -Lerngruppen müssen an allgemeinbildenden Schulen mit Hauptschulbildungsgang, das heißt an Hauptschulen, schulformbezogenen (kooperativen) und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen für 1 oder 2 Jahre eingerichtet werden. Sie müssen Ihre Kompetenz im Bereich der Berufsorientierung nachweisen. Die Fördermaßnahme kann von der Zielgruppe normalerweise maximal 3 Jahre in Anspruch genommen werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.