Fördermelder

Etablierung von Familienzentren

Land

Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Hessen ein Familienzentrum einrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale und gemeinnützige Träger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie bieten auf der Grundlage eines Konzeptes und der Bedarfslage im Sozialraum Angebote einer ganzheitlichen familienbezogenen Infrastruktur an oder entwickeln diese weiter und arbeiten auf der Basis des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes. Sie müssen die Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil (zum Beispiel Vereine, Familienbildungsstätten, Migrationsdienste, Jugendhilfe, Sozial- und Gesundheitswesen, Sport, Kultur) gewährleisten. Das Familienzentrum wird von einer pädagogischen, sozialen oder anderen qualifizierten Fachkraft geleitet und bietet entsprechende Räumlichkeiten. Sie weisen nach, dass Ihr hauptamtliches Personal regelmäßig an Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt. Das von Ihnen betriebene Familienzentrum muss Angebote mit einem generationenübergreifenden sowie interkulturell sensiblen Ansatz bereithalten, die sich mindestens an Familien, Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Paare und Alleinstehende als Zielgruppe richten, die als Kurse, offene Treffs, Veranstaltungen, Informations-, Beratungs- und Kinderbetreuungsangebote, Mittagstisch, Ferienangebote stattfinden und die regelmäßig an mindestens 3 Tagen der Woche zu familienfreundlichen Öffnungszeiten stattfinden und in der Woche mindestens 6 Kurse, Beratungen, Veranstaltungen und so weiter (mit je 2 Unterrichtseinheiten) umfassen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.