Fördermelder

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG)

Land

Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Schulträger oder öffentliche oder private Einrichtung die Verteilung von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler der Primarstufe oder Förderschulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Für die Lieferung der Produkte und für die Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen sind Sie als Schulträger antragsberechtigt. Für andere Maßnahmen sind Sie als öffentliche oder private Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie sich mit der Verwaltung und Durchführung des Thüringer Schulobstprogramms befassen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie sind vor der Teilnahme am Programm vom Thüringer Landesverwaltungsamt zugelassen worden. Sie schließen einen schriftlichen Liefervertrag ab. Sie stellen eine regelmäßige und zuverlässige Belieferung der teilnehmenden Schulen für eine Mindestdauer von 6 Monaten je Schuljahr sicher. Sie führen begleitende pädagogische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verteilung von Schulobst und -gemüse in den betreffenden Einrichtungen durch.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.