Fördermelder

EULLE ? Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie Kooperationen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Ihre positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide die Summe von EUR 200.000 pro Jahr nicht überschritten haben (Prosperitätsgrenze). Sie müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzeptes nachweisen. Wenn Sie im Bereich ?Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof? investieren, dürfen Sie die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten. Sie müssen die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern. Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft von der Förderung ausgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms ?Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung? ? Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.