Fördermelder

Europäischer Sozialfonds Plus ( ESF +) in Hamburg

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation, zum Sozialschutz und zur Inklusion in Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Eine einzelbetriebliche Förderung ist normalerweise nicht möglich. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss in Hamburg durchgeführt werden. An Ihrem Projekt nehmen ausschließlich Personen aus Hamburg sowie Beschäftigte von Unternehmen mit einer Beschäftigungsstätte in Hamburg teil. Für Ihr Projekt sind ein detailliertes Projektkonzept sowie Kosten- und Finanzierungspläne erforderlich. In der Projektumsetzung muss die Charta der Grundrechte der Europäischen Union berücksichtigt werden. Ihr Projekt hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten und Sie berücksichtigen folgende bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus: Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Weitere erforderliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Projekte sowie den Projektantragsformularen zur Beteiligung an den Wettbewerben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.