EXIST-Gründungsstipendium
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung anspruchsvolle, innovative Gründungsprojekte unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen und die in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein müssen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die projektbegleitende Gründungsbetreuung ist durch ein Gründungsnetzwerk gewährleistet, das weitere Voraussetzungen erfüllt. Die antragstellende Einrichtung muss dem Gründungsteam eine Mentorin oder einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Fördermittel verwalten. Die Mitglieder Ihres Gründungsteams müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Hochschulabschluss erworben haben oder waren in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis an einer Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung beschäftigt. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen. Die Unternehmensgründung darf nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dienen. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.