Fördermelder

Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien ? HFR)

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von schweren Schäden durch Elementarereignisse benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Freistaates Bayern erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Privathaushalte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen Freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei und Unternehmen der Forstwirtschaft sowie Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder soziale Einrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte, Ihr Sitz, Ihr Verwaltungssitz, Ihre Geschäftsstelle oder Ihre Hauptwohnung muss zum Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Antragstellung im Freistaat Bayern liegen. Finanzierungsfähig sind Schäden, deren Behebung notwendig und unaufschiebbar ist. Finanzhilfe können nur Betroffene erhalten, die unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können, und die dadurch in einen existenzbedrohende Lage geraten sind. Die Schäden müssen grundsätzlich amtlich festgestellt werden und dürfen nicht versicherbar sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.