Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Projekte planen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den schleswig-holsteinischen Gemeinden beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kreise sowie kommunale Zusammenschlüsse, wenn ihnen die Straßenbaulast übertragen wurde. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben ist dringend erforderlich und berücksichtigt die Ziele der Raumordnung. Ihr Vorhaben ist in einem Generalverkehrsplan, einem Lärmaktionsplan oder einem gleichwertigen Plan vorgesehen. Ihre Planung ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und berücksichtigt die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit. Ihre Maßnahmen entsprechen den Anforderungen an Barrierefreiheit. Bei der Vorhabenplanung hören Sie die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte an. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.