Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen (Eingliederungszuschüsse)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Person über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigen. Die sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht normalerweise der Förderdauer. Keine Förderung erhalten Sie für Arbeitsverhältnisse, die bereits bestanden haben und gekündigt wurden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten sowie die Einstellung von Personen, die innerhalb der letzten 4 Jahre bereits mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt waren.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.