Fördermelder

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

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Saarland · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind und die Modernisierung, energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau Ihres Wohnungsbestands planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen müssen an grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland durchgeführt werden. Als Wohnungseigentümergemeinschaft verfügen Sie über eine ausreichende Bonität. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen. Für die zu finanzierende Maßnahme und die zu stellenden Sicherheiten müssen entsprechende Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer vorliegen. Diese Beschlüsse müssen mit einer Zweidrittelmehrheit und 50 Prozent der MEA erfolgen. Geplante energetische Sanierungen lassen Sie von einer Sachverständigen oder einem Sachverständigen (zum Beispiel eine Energieberaterin und ein Energieberater oder eine Architektin und ein Architekt) bestätigen. Wenn Ihre Maßnahmen von der KfW gefördert werden, müssen die aktuellen Mindestanforderungen der KfW -Programme erfüllt werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.