Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg
Land
Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und Entwicklung der Metropolregion Bremen-Oldenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Vereinsmitglieder des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. , kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. sowie rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) beachten. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Sie müssen zuerst alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen. Für eine Förderung müssen Sie mindestens 50 Prozent der Punkte nach dem Scoring-Modell (siehe Anlage der Richtlinie) erreichen. Sie müssen die Zweckbindungsfrist für erworbene oder hergestellte Gegenstände von 5 Jahren beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.