Förderfonds der Metropolregion Hamburg ? Förderfonds Hamburg/Niedersachsen
Land
Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen, die Städte samt Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen, die Freie und Hansestadt Hamburg, außerdem der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V. ?. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss die Entwicklung der Metropolregion Hamburg stärken. Im Fall von Kooperationsprojekten von Antragsberechtigten mit weiteren Beteiligten müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, bei der ein Antragsberechtigter bestimmt wird, der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände beachten. Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Davon ausgenommen ist der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V. .
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.