Fördermelder

Fördermittel für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher im Freistaat Sachsen

Land

Sachsen · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Freistaat Sachsen eine steckerfertige Photovoltaikanlage in Form eines Balkonkraftwerks installieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Pächterinnen und Pächter oder Mieterinnen und Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. Sie dürfen die Stecker- PV -Anlage nicht vor dem 22.06.2023 verbindlich bestellt oder gekauft haben. Die Stecker- PV -Anlage hat eine Mindestleistung von 300 Wp--Watt Peak (Leistung der PV -Module). Sie müssen die technischen Vorgaben einhalten. Sie müssen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.