Fördermelder

Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt bei Infrastrukturmaßnahmen sind Eisenbahnverkehrsunternehmen, verladende Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie Zweckverbände. Im Fall von Untersuchungen sind Unternehmen, die Güter verladen und/oder empfangen, antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen. Beachten Sie bei Förderung von Infrastrukturmaßnahmen: Eine Bundesförderung für die Maßnahme darf nicht möglich sein und die geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen. Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein. Die soziale und ökologische Verträglichkeit des Vorhabens muss gewährleistet sein (zum Beispiel Vermeidung von Lärmbelästigungen für eventuelle Anwohnerinnen und Anwohner). Es muss ein verkehrspolitischer Nutzen zu erwarten sein (zum Beispiel Vermeidung von Lastkraftwagen-Verkehr). Als Unternehmen müssen Sie kreditwürdig sein und die Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.