Förderprogramm ?Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen ?
Bund
Bundesweit · BundesweitProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der erneuerbaren Ressourcen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland. Weitere Voraussetzungen: Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des Förderprogramms und unterstützt die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. An der Durchführung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und sind personell und materiell für das Vorhaben ausreichend ausgestattet. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Sie führen das Projekt zumindest teilweise in Deutschland durch. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden, eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen, Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge, Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen, Investitionen auf der Einzelhandelsstufe, Investitionen von Unternehmen, an denen die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt sind sowie Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.