Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur
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Rheinland-Pfalz · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune in öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss die jeweiligen planungs-, bau-, umwelt-, wasserrechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen und sich in das regionale Tourismuskonzept einfügen. Ihre zu fördernde öffentliche Tourismusinfrastruktur muss einen wesentlichen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen, marktgerechten und erlebnisorientierten Vor-Ort-Angebot für Gäste und Besucherinnen und Besucher leisten, mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz in Einklang stehen sowie von besonderer regionaler Bedeutung sein und einen deutlichen Mehrwert im Sinne des Zuwendungszwecks haben. Sie müssen ein verbindliches Konzept zur Vermarktung der Einrichtung einschließlich Darstellung der wettbewerbsfähigen Strukturen zur Vermarktung vorlegen. Sie erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind unter anderem folgende Maßnahmen: Fußgängerzonen, Schiffsanleger, Schwimmbäder (Hallen-, Frei-, Erlebnis-, Spaß-, Freizeit-, und Thermalbäder), Beschneiungsanlagen, Skilifte, Nordic-Walking -Parks.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.