Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Land
Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen der umweltgerechten Flächenbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen sowie Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Flächen müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen und in einem Feldblock des für Sachsen geltenden Landwirtschaftlichen Flächeninformationssystems (LPIS) liegen. Ihre Flächen müssen in spezifischen Förder- oder Gebietskulissen liegen, die für die betroffene Maßnahme vorgesehen sind. Ihre Maßnahme muss der zulässigen Bodennutzungskategorie entsprechen. Sie müssen die digitalen Dokumentationspflichten einhalten. Nicht sachgerechte Beweidung, auf Grünland darüber hinaus tiefe Fahrspuren sowie nicht sachgerechter Einsatz von schwerem Gerät, Ent- oder Bewässerung, Reliefveränderungen müssen Sie unterlassen. Bei Maßnahmen auf Grünland darf kein Einsatz von Aufbereitern bei allen Mahd-, Pflege- und Ernteverfahren erfolgen. Sie müssen bei Beantragung und Anbau beziehungsweise Bewirtschaftung die für die beantragte Maßnahme zugelassene Kulturart berücksichtigen. Beim Erschwernisausgleich beträgt die Mindestschlaggröße 0,1 ha.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.