Fördermelder

Förderrichtlinie Altlasten

Land

Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung von Orten, auf denen sich Altlasten befinden, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen. Sie müssen die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten und darüber hinaus die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern. Wenn Sie ein Sanierungsvorhaben planen, legen Sie der zuständigen Behörde zuvor ein Sanierungskonzept vor. Sie lassen außerdem ein Gutachten zur Wertsteigerung des Grundstücks erstellen. Keine Förderung erhalten Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten sowie als Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Festlegung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.