Fördermelder

Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Land

Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit Betriebssitz in Sachsen sind. Sie müssen aktiv Landwirtschaft betreiben. Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten im Freistaat Sachsen bewirtschaften. Die Mindestschlaggröße der beantragten Flächen beträgt 0,3 Hektar.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.