Förderrichtlinie Berufliche Bildung ? Projekte der beruflichen Bildung
Land
Hessen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich einem akuten Problem auf dem Ausbildungsmarkt oder einem aktuellen Thema der Aus- oder Weiterbildung widmen, das kann beispielsweise sein: ein innovatives Projekt, das sich mit Fragen der Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beschäftigt, ein Projekt, das sich besonderen Zielgruppen im Rahmen der beruflichen Bildung und Orientierung widmet, deren Leistungsniveau angehoben und deren berufliche Entwicklung gefördert werden soll. Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung. In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten (Ausschlussgründe): Sie sind eine Behörde des Bundes oder eines Landes. Ihr Vorhaben hat kein besonderes Landesinteresse. Sie fördern Ehegatten oder Verwandte ersten und zweiten Grades.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.