Fördermelder

Förderrichtlinie Berufliche Bildung ? Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Land

Hessen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder andere Maßnahmen durchführen, die die Qualität der Erstausbildung verbessern und sie an die hohe fachliche Spezialisierung von Betrieben anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände, die Hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Bildungsträger und sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe der Lehrgänge und Ihrer anderen Maßnahmen sind Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) in Hessen in der Grundstufe und in der Fachstufe bei Lehrgängen, die vom zuständigen Bundesministerium nicht anerkannt sind, Auszubildende aus hessischen Ausbildungsbetrieben in der Fachstufe und hessische Jugendliche, die an Maßnahmen der Berufsorientierung nach den Vorgaben des Berufsorientierungsprogramm (BOP) des Bundes teilnehmen. Lehrgänge müssen vom zuständigen Ministerium anerkannt sein, Lehrgänge der Grundstufe sollen außerdem landesweit gelten und innerhalb Hessens einheitlich angewandt werden. Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.