Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Antragsberechtigt für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen sind juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Die Förderung muss der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen dienen. Sie dürfen nicht zur Durchführung der Maßnahme gesetzlich verpflichtet sein. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.