Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe ? Gründungsrichtlinie
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für Intensivberatungen und Existenzgründungspässe: natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind; die Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten: juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen; Gründungsprämien: natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben, die noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Intensivberatung von einer selbstständigen Unternehmensberaterin, einem selbstständigen Unternehmenberater oder einem Beratungsunternehmen durchführen lassen. Für die Förderung im Rahmen eines Existenzgründungspasses müssen Sie ein Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Grundlage dazu muss eine Geschäftsidee oder Nachfolgeregelung sein. Eine fachkundige Stelle erstellt einen individuellen Betreuungsplan für Sie. Sie können eine Gründungsprämie erhalten, wenn Sie ein innovationsbasiertes Gründungsvorhaben planen. Sie dürfen dann normalerweise keine andere selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.