Fördermelder

Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten ? FRL FrDS/2024

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Landkreise, natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Fläche, für die Sie die Förderung beantragen, muss im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein. Sie müssen mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Fläche in naturnahe Grünflächen umwandeln. Naturnahe Grünflächen sind unversiegelte, biodiversitätsfördernde Grün- und Freiflächen, vor allem Flächen mit Gehölzen, insektenfördernde, arten- und blütenreiche Wiesen einschließlich insektenfördernder, mehrjähriger Kraut- und Staudenflächen. Das Pflanz- und Saatgut, das Sie verwenden, muss von Arten stammen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind. Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchführen. Projekte zur Sicherung und Stilllegung von Deponien müssen beim Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.