Förderrichtlinie Georgius-Agricola-Stipendien
Land
Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Als Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Studierende. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für Vollzeitstudien gilt: Sie streben einen berufsqualifizierenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studienfach in Sachsen an. Sie weisen eine überdurchschnittlich gute Hochschulzugangsberechtigung vor und gehören zu den 10 besten Schülerinnen oder Schülern des jeweiligen Absolventenjahrgangs Ihrer Schule. Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für das beabsichtigte Studium, Sie verfügen über entsprechende Deutschkenntnisse. Für Kurzzeitstudien gilt: Sie sind besonders begabt und studieren im höheren Semester oder Sie sind graduiert. Sie nutzen den Studien- oder Forschungsaufenthalt in Sachsen zur fachlichen Weiterqualifikation. Sie weisen die fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt nach und verfügen über anerkennbare Studienleistungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.