Förderrichtlinie KitaBau ? FöriKitaBau
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung durchführen oder die Erstausstattung einer Einrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als Erstempfänger. Landkreise können die Zuwendungen an kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen als Endempfänger weiterreichen. Kreisfreie Städte können die Mittel ausschließlich an freie Träger weitergeben. Wenn keine Förderung durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt erfolgt, können Sie als Träger der freien Jugendhilfe, Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge für eine betriebliche Kindertageseinrichtung stellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen gewährleisten, dass Ihre Einrichtung in den Bedarfsplan des Jugendamtes aufgenommen oder deren Aufnahme verbindlich bestätigt ist. Ihr Schulhort an einer Förderschule muss im Schulnetzplan enthalten sein. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert das Vorhaben angemessen mit, das heißt mit mindestens 10 Prozent. Auch bei Maßnahmen im Rahmen einer betrieblichen Einrichtung müssen Sie sich angemessen beteiligen. Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks sein. Sie können auch ein Pacht- oder Mietverhältnis begründen, das den Zeitraum der Zweckbindungsfrist umfasst.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.