Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Wohnraum neu schaffen oder modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die das Bauvorhaben durchführen oder durchführen lassen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der zu fördernde Wohnraum muss in Nordrhein-Westfalen liegen und für den Wohnraum muss in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf bestehen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die geltenden baurechtlichen Anforderungen einhalten. Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.