Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 ? Modernisierungsförderung
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in NRW bereits bestehenden Wohnraum modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind. Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Durch Ihr Modernisierungsvorhaben muss der Gebrauchswert des Wohnraumes oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt werden. Mietwohnungen müssen nachhaltig an die begünstigte Zielgruppe vermietbar sein. Der Wohnraum, den Sie modernisieren wollen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die energetischen Mindestanforderungen berücksichtigen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein. Bei der Durchführung von Maßnahmen an Mietwohnraum müssen Sie bestehende Mietobergrenzen und Belegungsbindungen beachten, bei selbst genutztem Wohnraum müssen Sie Zweckbindungen einhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.