Fördermelder

Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016)

Land

Sachsen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder Darlehen bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verwaltungsverbände sowie Zweckverbände als Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung, bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Beseitigung von Elementarschäden auch Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Eine Ausnahme gilt in den Gebieten der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Dort bekommen Sie eine Förderung bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung von Elementarschäden. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie können auch einen Antrag stellen als private Bauherrin und privater Bauherr von Kleinkläranlagen in Sachsen (Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter), wenn diese nicht Bestandteil einer öffentlichen Abwasseranlage ist. Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Für Vorhaben zur Hochwasserschadensbeseitigung erhalten Sie eine Unterstützung, wenn das Schadensereignis in dem jeweiligen Gebiet von der sächsischen Staatsregierung bestätigt wurde.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.