Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum
Land
Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Trinkwasserversorgung qualitativ zu verbessern und die Bereitstellung von Trinkwasser quantitativ zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben private Bauherren (Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Erbbauberechtigte) und deren Zusammenschlüsse sowie Träger der Wasserversorgung wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Förderung für die Errichtung beziehungsweise Sanierung von privaten Anlagen, wenn Grenzwerte der Trinkwasserverordnung mehrfach oder dauerhaft überschritten werden oder die Versorgung nur unzureichend gesichert ist, keine Versorgungspflicht durch den Träger der öffentlichen Wasserversorgung besteht und dieser dauerhaft nicht beabsichtigt, das Grundstück anzuschließen, bei Kleinkläranlagen im Einflussbereich des Brunnens zuvor eine Hygienisierung erfolgt ist, die Qualitätsstandards für die Technikbeschaffung gemäß DVGW-Zertifizierung oder Installation durch einen DVGW-zertifizierten Fachbetrieb eingehalten werden. Beachten Sie im Fall der Förderung öffentlicher Anlagen bitte: Für die erstmalige Errichtung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung für Grundstücke im Innenbereich ist die Willenserklärung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung nötig. Die Förderung ist auf Orte bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt. Als Antragstellerin und Antragsteller dürfen Sie in den letzten 5 Jahren keine Gewinne oder Überschüsse an allgemeine Haushalte der Träger, Mitglieder oder Gesellschafter (Gemeinden) abgeführt haben, es sei denn, diese Beträge wurden in die Einrichtung vollständig wieder eingelegt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.