Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) ? Teil B.II.1 Wissensaustausch und Qualifizierung
Land
Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in Sachsen stattfinden (Ausnahme Exkursionen). Sie müssen die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen und über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Sie müssen das eingesetzte Personal regelmäßig schulen. Wenn Sie ein Investitionsvorhaben planen, müssen Sie normalerweise eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten, für Informations- und Kommunikationstechnologien von 3 Jahren. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.