Fördermelder

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) ? Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Land

Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) als Zusammenschluss von Akteuren zur Umsetzung eines Pilotprojekts in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Operationellen Gruppe (OG) muss es sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln. Die OG muss mindestens 2 voneinander unabhängige Akteure umfassen. Mitglieder einer OG können unter anderem sein: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft, Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen, Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts, sonstige Unternehmen, natürliche Personen. Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden. Die OG muss einen einen Geschäftsplan und eine Kooperationsvereinbarung vorlegen. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.