Förderrichtlinie zur Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete in Hessen
Land
Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen möchten, durch die psychisch belastete Geflüchtete und auch in der Flüchtlingsbetreuung tätige Menschen unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen fachlich geeignet sein und dies durch ein entsprechendes Konzept belegen, nachweisen, dass Sie qualifiziertes Personal beschäftigen, Referenzen über bisher geleistete Tätigkeiten vorlegen und über umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Beratung und Betreuung traumatisierter sowie psychisch belasteter Personen verfügen. Sie müssen eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten. Bitte beachten Sie außerdem die für die jeweiligen Förderbereiche geltenden besonderen Voraussetzungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.