Fördermelder

Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als Trägerverein einer Biologischen Station in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. Sie müssen einen Arbeits- und Maßnahmenplan erstellen und einvernehmlich abstimmen. Sie müssen die fachgerechte Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben gewährleisten. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein. Ihr Vorhaben darf nicht schon durch andere öffentliche Mittel gefördert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.