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Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz ? KommKlimaFöR

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Bayern · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, bei Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen auch die Partner der Bayerischen Klima-Allianz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Andere Energieförderprogramme des Freistaates Bayern dürfen für Ihr Vorhaben nicht infrage kommen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern, die Zweckbindungsfrist von normalerweise 5 Jahren für beschaffte Anlagegüter einhalten, fachtechnische Bescheinigungen vorlegen, die von einem Sachverständigenbüro erstellt und eine ausführliche Darstellung der erwirkten Effekte (Treibhausgasminderung, Beitrag zur Klimaanpassung) enthalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.