Fördermelder

Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Maßnahme planen, mit der Sie die Verkehrsverhältnisse in Ihrer Kommune verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorlegen (Bauentwurf, Gesamtverkehrskonzept, Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte, Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens). Ihr Vorhaben muss geeignet sein, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten, die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen oder den Verkehrsfluss zu verbessern. Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr angemessen Rechnung tragen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und über uneingeschränktes Baurecht verfügen. Zudem muss der erforderliche Grunderwerb gesichert sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.