Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in den Bereichen Energie und Umweltschutz in Wissenschaft und Forschung tätig sind oder Bildungsmaßnahmen in diesen Bereichen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen mit dem Projekt keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke verfolgen oder Gewinne erzielen. Geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen den anschließenden Wissenstransfer und die praktische Anwendung einschließen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.