Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal- und Sachkosten erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.