Fördermelder

Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Bundesweit · BundesweitEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert: Sie müssen einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des BMWE leisten. Sie stärken die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme. Der Stand der Technik wird fortentwickelt. Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet. Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen. Als Antragstellerin oder Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU -Forschungsrahmenprogramm möglich ist. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier in der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm (weiterführende Links).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.