Fördermelder

Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen. Zielgruppen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben, für die Sie die Förderung beantragen, müssen die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union verursachen. Sie müssen Infrastrukturvorhaben so errichten, dass sie durch mögliche langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz ?Energieeffizienz an erster Stelle? beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern. Beachten Sie, dass bei Verbundvorhaben die Beteiligten jeweils ein eigenes Teilvorhaben bilden. Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch eine oder einen Beteiligten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.