Fördermelder

Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium)

Bund

Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich bestanden haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung besitzen, können Sie bei Aufnahme eines Studiums ein Stipendium erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen. Das Aufstiegsstipendium ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 bestanden und können eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Betriebes vorweisen. Haben Sie bereits ein Studium aufgenommen, so darf das 2. Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.