Fördermelder

Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Benachteiligten eine Berufsausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Auszubildenden müssen zu Beginn der Ausbildung in Hamburg gemeldet sein. Sie erhalten die Förderung nur für Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden. Die Auszubildenden dürfen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweichen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.