Fördermelder

Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten einstellen, um Innovationspotenziale zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der/die Werkstudierende oder die Innovationsassistentin oder der Innovtionsassistent muss für Ihre Betriebsstätte innerhalb des Landes Brandenburg tätig sein. Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden. Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate. Mit der Förderung dürfen Sie kein anderes Personal ersetzen. Sie müssen einen neuen, zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen. In Ihrem Betrieb gilt für Werkstudierende eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 20 Stunden. Innovationsassistentinnen oder -assistenten sollen organisatorisch im Bereich der Geschäftsführung der Betriebsstätte beziehungsweise bei der Leitung des Geschäftsbereiches, in dem die Einstellung erfolgen soll, angebunden sein. Die Stellenanforderung muss den Einsatz einer Innovationsassistenz rechtfertigen. Generell darf die einzustellende Person vorher nicht im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ausnahme: Die Übernahme von ehemaligen Werkstudierenden ist förderfähig. Sollte ein nahtloser Übergang in die Position als Innovationsassistent nicht möglich sein, ist nun ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zur Überbrückung für bis zu 6 Monate erlaubt (förderunschädlich)

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.