Fördermelder

Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß Paragraf 6 Weiterbildungsförderungsgesetz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als geförderte Einrichtung müssen Sie ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten, mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen, die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen), die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.