Förderung der ambulanten Hilfen
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vor- und Umfeld der Pflege landesweit ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Dienste sowie ehrenamtlich getragene Angebote, Initiativen und Selbsthilfe in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger sowie kommunaler Gebietskörperschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Ihren Einzugsbereich der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft anzeigen. Sie müssen eine angemessene Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten. Zur Deckung der entstehenden Personal- und Sachausgaben müssen Sie angemessene Entgelte beziehungsweise Beiträge erheben und Leistungen von Dritten abrechnen, die mit diesen abgerechnet werden können.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.